Das Einzelhandelsentwicklungskonzept als Planungs- und Steuerungsinstrument unterstützt die Entscheidungsfindung, bietet Planungssicherheit für ansiedlungswillige Investoren und führt so zu einem Vertrauenszuwachs bei Einzelhandel und Verbrauchern.
In vielen Städten und Gemeinden besteht heute die Notwendigkeit zur Attraktivitäts- und Leistungssteigerung zu Gunsten der Innenstädte. Zu geringe Organisation und finanzielle Mittel sowie unterschiedliche Interessen stehen hier häufig einem konstruktiven Zusammenwirken in Wege.
Die Geschäftsleute und Eigentümer vieler deutscher Innenstädte sind heutzutage angesichts knapper öffentlicher Haushalte mehr und mehr dazu angehalten, neue Wege bei der Aufwertung ihres Geschäftsumfelds zu beschreiten.
Monitoring heißt zunächst erst einmal, dass verschiedene Erfolgskennzahlen systematisch beobachtet werden, die für die Weiterentwicklung als Einzelhandelsstandort entscheidend sind. Hierbei geht es um die „Vision der Stadt“.
Gelingt es, Investoren für geeignete Standorte zu gewinnen oder sind Investoren an einem Areal zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens interessiert, ist je nach Standort zu prüfen, ob sich das Vorhaben verträglich in die bestehende Einzelhandelslandschaft einfügt.
In Bebauungsplangebieten hängt die planerische Steuerbarkeit eines Ansiedlungsvorhabens maßgeblich vom Stand der einer Nutzung jeweils zu Grunde liegenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) ab.
Die Einzelhandelsentwicklung in peripheren Lagen und an Wohngebietsstandorten ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Dagegen bestehen weiterhin deutlich Mängel bei der Innenstadtentwicklung. Durch eine übergemeindliche abgestimmte Einzelhandelsentwicklung lassen sich räumlich-funktionale Defizite der Einzelhandelsstruktur spürbar reduzieren.