Das OVG des Saarlandes bestätigte das Verträglichkeitsgutachten von Dr. Lademann & Partner im Normenkontrollverfahren. Mit dem Urteil wurde erneut die Rechtssicherheit der Arbeit von Lademann & Partner unter Beweis gestellt.
Die Universitätsstadt Homburg (Saar) verfolgt seit 15 Jahren das Ziel, die Innenstadt durch die Realisierung einer Einkaufsgalerie zu stärken. Hierzu hat die Kreisstadt seit dem Jahr 2011 intensive Bemühungen unternommen, das notwendige Bauplanungsrecht am innerstädtischen Standort Enklerplatz zu schaffen. Derzeit wird der Raum als Parkplatz genutzt.
Auf der Grundlage eines Verträglichkeitsgutachtens von Dr. Lademann & Partner aus dem Jahr 2013, das auch die Grundlage für einen positiven raumordnerischen Bescheid bildete, hatte die Stadt Homburg die Flächennutzungsplanteiländerung sowie den Bebauungsplan für den Bereich Enklerplatz 2016 öffentlich bekanntgemacht. Die Nachbarstadt St. Ingbert reichte daraufhin einen Normenkontrollantrag ein. Das Urteil des OVG Saarlouis von Februar 2019 viel schließlich klar aus: Der Bebauungsplan Enklerplatz wurde bestätigt und der Normenkontrollantrag zurückgewiesen.
Uwe Seidel, geschäftsführender Gesellschafter von Lademann & Partner: „Wir freuen uns über die deutliche Entscheidung des Gerichts und darüber, dass wir mit unserem als rechtssicher bewerteten Gutachten einen Beitrag für die weitere Entwicklung der Homburger Innenstadt leisten konnten. Das Urteil ist ein weiterer Beleg für die hohe Qualität und Präzision unserer Arbeit“.